AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der AP Dialog
Gegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Geschäftsbeziehung für den Bezug resp. die Erbringung aller Leistungen, insbesondere der Contact und Callcenter-, Telekommunikations- und verwandten Leistungen der AP Dialog AG, Täfernstrasse 11, 5405 Baden, (nachfolgend «AP Dialog») gegenüber ihren Geschäftskunden («Kunde»).
Durch Unterzeichnung des Vertrages oder Nutzung der Dienstleistungen der AP Dialog bestätigt der Kunde, den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen zu haben, diesen zu verstehen und zu akzeptieren. AP Dialog ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen oder an sonstige Dokumente des Käufers gebunden, welche die vorliegenden AGB ersetzen oder abändern. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller von AP Dialog mit Kunden abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen hat der Vertrag gegenüber den AGB Vorrang.
Unsere Angaben
Diese AGB gelten gilt für die AP Dialog AG, Täfernstrasse 11, 5405 Baden-Dättwil und Ihre Standorte.
Wir haben folgende Standorte:
- AP Dialog AG, Täfernstrasse 11 in 5405 Baden-Dättwil, Schweiz und
- AP Dialog GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, Österreich.
Die AP Dialog AG betreibt folgende Webseiten:
- www.apdialog.com
- www.1820.ch
- www.118811.at
- www.11840.de
Definitionen
Umleitziel: Ist die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse oder ein anderer Kommunikationskanal, der dem Kunden zwecks Erbringung der AP Dialog-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird.
Nettokontakt: Ist ein telefonischer Kontakt zu einer Zielperson mit einem definierten Resultat. Üblicherweise bildet dieser Kontakt die Basis für die Verrechnung.
Preise: Sind diejenigen Honorare und Gebühren, die vom Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von AP Dialog gemäss dem Vertrag mit dem Kunden zu bezahlen sind.
Einrichtungen: Sind sämtliche festen und mobilen Einrichtungen, die dem Kunden von AP Dialog zwecks Erbringung von Dienstleistungen der AP Dialog übergeben und / oder eingebaut werden. Die Einrichtungen verbleiben ohne anderweitige schriftliche Abrede im ausschliesslichen Eigentum der AP Dialog.
Dienstleistungen
AP Dialog erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im In- und Ausland. Inhalt und Umfang der einzelnen Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden sowie aus den AGB.
Unterhalts- und Wartungsarbeiten
AP Dialog behält sich das Recht vor, Dienstleistungen für Unterhalts- und Wartungsarbeiten auszusetzen. Ausser in Notfällen finden die Wartungsarbeiten generell in den Nachtstunden statt.
Umleitziel
Die AP Dialog kann dem Kunden ein Umleitziel zuordnen, über welches die Dienstleistungen von AP Dialog abgewickelt werden. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, der zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der AP Dialog bildet.
Vertragsabschluss, -dauer und -kündigung
Abschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der AP Dialog kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Vertrages zustande.
Laufzeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann jeweils auf das Ende eines Monats unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen im Vertrag bleiben vorbehalten.
Kündigung
Sollte eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart worden sein, und kündigt der Kunde vor deren Ablauf, ist AP Dialog mit Empfang der Kündigung von der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen befreit. Der Kunde hat bis zum ordentlichen Vertragsablauf sämtliche vereinbarten Kosten und Gebühren zu bezahlen.
Wenn nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mittels schriftlicher Kündigung jeweils auf Ende eines Monats, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, von beiden Parteien gekündigt werden.
Firstlose Kündigung
Der Vertrag kann fristlos aufgelöst werden, falls der Kunde zahlungsunfähig wird oder über ihn der Konkurs eröffnet wird.
Vertragsende
Mit der Vertragsbeendigung wird bei Inbound Aufträgen das dem Kunden zugeteilte Umleitziel gesperrt.
Allfällige dem Kunden übergebene Informationen, Unterlagen, Software oder Einrichtungen sind vom Kunden unaufgefordert der AP Dialog zu übergeben und lokale Kopien sind zu vernichten. Der allfällige Rückbau von Einrichtungen wird auf Kosten des Kunden durchgeführt.
Verantwortung des Kunden
Änderungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Adressänderungen, Firmenänderungen, Änderung der Zugriffsberechtigungen oder andere Änderungen, die für die Erbringung der AP Dialog-Dienstleistungen wesentlich sind, sind mindestens vierzehn Tage im Voraus bekanntzugeben.
Abwesenheiten
Im Falle längerer Abwesenheit des Kunden, verpflichtet sich dieser, mit der AP Dialog die Anrufumleitung vor seiner Abwesenheit auf einwandfreies Funktionieren zu testen.
Kundenseitige Störungen
Der Kunde gibt der AP Dialog allfällige Störungen unverzüglich bekannt und hilft gegebenenfalls bei deren Behebung mit.
Besondere Vereinbarungen Inbound
Unter Vorbehalt anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit AP Dialog ist es dem Kunden nicht gestattet, bei Direktmarketing Kampagnen oder ähnlichen Aktivitäten in Printmedien, in Radio- oder TV-Werbung, im Internet oder in anderen elektronischen Medien die Umleitziele zur AP Dialog zu nennen oder zu veröffentlichen.
Preise
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer. Von der AP Dialog getätigte oder weiterverbundene Anrufe, sowie Datenübermittlungen über E-Mail, Pager, SMS, Chat oder ähnlichen Diensten werden von der AP Dialog separat monatlich in Rechnung gestellt, sofern diese nicht in einer mit dem Kunden vereinbarten Pauschale erfasst sind.
Technische Störungen
Eine kurzfristige allfällige technische Störung oder ein Ausfall der Dienstleistungen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnungen.
Kundenseitige Infrastruktur
Kosten für externe Massnahmen zur Durchführung der Dienstleistungen, wie zum Beispiel Anrufumleitungen müssen vom Kunden direkt and den jeweiligen Dienstleister oder Anbieter bezahlt werden.
Preisanpassungen
Alle Preise werden per 1.2. jedes Kalenderjahres angepasst. Die Anpassung erfolgt:
- zu 50% auf der Basis der offiziellen durchschnittlichen Inflationsrate des jeweiligen Vertragsstandortes,
- sowie in der Schweiz zu 50% auf der Basis der Erhöhungen der Mindestlöhne im schweizerischen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Contact und Callcenter Branche,
- sowie in Österreich zu 50% auf Basis der Erhöhungen der Mindestlöhne des Kollektivvertrags (KV) angepasst.
Die AP Dialog behält sich das Recht vor weitere Preisanpassungen vorzunehmen, welche dem Kunden rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben werden, so dass der Kunde den Vertrag innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist gelten die Preisanpassungen als vom Kunden akzeptiert.
Zahlungskonditionen
Zahlungsfristen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab dem Eingangs- oder Fälligkeitsdatum zu bezahlen sofern nicht anders im Vertrag definiert. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug. Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Allfällige Einwände sind innert 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum schriftlich einzureichen, ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
Vertragliche Leistungen
Bei Zahlungsverzug ist AP Dialog berechtigt, die vertraglichen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Sämtliche damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel die Sperrung oder Wiederfreigabe des Umleitziels, gehen zu Lasten des Kunden. AP Dialog übernimmt keine Gewähr für allfällige, dem Kunden durch die Sperrung entstandenen Schäden.
Datenschutz
Ein zentrales qualitatives Element unserer Dienstleistungen bilden der Datenschutz und die Informationssicherheit. Die AP Dialog AG erfüllt die Anforderungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäss EU-DSGVO (GDPR) und dem schweizerischen Datenschutzgesetz DSG.
Erbringt die AP Dialog Dienstleistungen, für welche eine Einsicht in oder eine Bearbeitung von Personendaten erforderlich ist, muss der Kunde sicherstellen, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen der Personen vorab eingeholt wurden. Erfolgt die Bearbeitung der Personendaten oder die Einsicht in diese auf EDV Systemen des Kunden, so ist von diesem sicherzustellen, dass die eingesetzte Infrastruktur, die Systeme und Software die Anforderungen der jeweiligen Datenschutzrichtlinien und / oder Gesetzesgrundlagen erfüllen.
Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie unter Datenschutz.
Geheimhaltung
AP Dialog verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher vom Kunden oder von Dritten zu Händen des Kunden erhaltenen Daten und verpflichtet sich im Rahmen von Art. 43 ff. Fernmeldegesetz zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses.
Eigentum
Die AP Dialog ist alleinige Eigentümerin von Einrichtungen, die dem Kunden zwecks Erbringung der Dienstleistungen übergeben wurden oder eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle von Pfändung oder Konkurseröffnung die AP Dialog unverzüglich über die Pfändung oder Konkurseröffnung zu informieren und Betreibungs- und Konkursämter sowie Dritte über das Eigentum der AP Dialog zu informieren.
Diebstahl
Bei Diebstahl, Beschädigung, Abhandenkommen von Einrichtungen hat der Kunde AP Dialog den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
Recht auf geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum an sämtlichen, von AP Dialog an den Kunden übergebenen Informationen, -Unterlagen, -Software und -Gegenständen verbleibt bei AP Dialog. Der Kunde verpflichtet sich, AP Dialog die erhaltenen Informationen, Unterlagen und Gegenstände unverzüglich nach Vertragsbeendigung herauszugeben und diese nach Beendigung auch nicht zu nutzen.
Das geistige Eigentum an sämtlichen vom Kunden an die AP Dialog übergebenen Informationen, -Unterlagen, -Software und -Gegenständen verbleibt beim Kunden. Die AP Dialog verpflichtet sich alle vom Kunden erhaltenen Informationen, Unterlagen und Gegenstände unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben oder lokale Kopien zu vernichten und diese nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zu nutzen.
Betriebliche Störungen
Der Kunde wird allfällige Störungen und Unterbrechungen, welche die Erbringung der Dienstleistungen hindern, unverzüglich nach Kenntnisnahme der AP Dialog mitteilen und gegebenenfalls bei der Behebung dieser mitwirken.
Die AP Dialog wird im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten die Störungen/ Unterbrechungen so rasch als möglich beheben.
Gewährleistung & Business Continuity
Die AP Dialog kann nicht garantieren, dass die für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Systeme und Programme ununterbrochen und fehlerfrei in allen kundenspezifischen Umgebungen und mit individuellen Kundendaten funktionieren. Die Gewährleistungen erfolgt im Rahmen der vertraglich festgelegten Service Level Agreements.Die Erbringung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen durch die AP Dialog setzt die störungsfreie Verfügbarkeit der Datenübertragungsnetzwerke der Telekommunikationsunternehmen in allen für das Projekt involvierten Länder für Internet, Festnetz- und Mobiltelefonie und der Stromversorgung voraus. Der Grossteil aller Dienstleistungen erfolgt über die Nutzung von Anbietern in der Schweiz und der Europäischen Union.
In Bezug auf Einweg-Kommunikationsmittel wie z.B. SMS/Pager/Chat ist es für die AP Dialog nur möglich zu prüfen, ob eine Meldung korrekt versendet wurde, nicht aber, ob diese empfangen oder gelesen wurde. Jegliche diesbezügliche Gewährleistung wird seitens der AP Dialog ausgeschlossen.
Die AP Dialog erbringt Ihre Dienstleistungen mit den vertraglich vereinbarten Ressourcen und Mitteln zur Zielerreichung. Dennoch kann keine Garantie für das Erreichen der angestrebten Ziele übernommen werden.
Haftung
Die AP Dialog haftet ausschliesslich bei Nachweis rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nur für unmittelbare Schäden. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden gegen der AP Dialog sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Eine Haftung der AP Dialog ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung von Dienstleistungen der AP Dialog von der Verfügbarkeit des Netzes sowie von äusseren, insbesondere atmosphärischen, geographischen oder topographischen Einflüssen abhängen kann, und dass es deshalb unter Umständen zu zeitweiligen Unterbrechungen oder Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Dienstleistungen der AP Dialog kommen kann. Unterbrechungen sind auch aus Gründen höherer Gewalt sowie aus technischen Gründen möglich.
- Im Falle von Datenverlust und -veränderungen.
- Im Falle von Übermittlungsfehlern (z.B. für Datenerfassungs-, Hör-, Speicherungs- und Übermittlungsfehler, sowie für Störungen an Empfangsgeräten und an Einrichtungen).
- Im Falle von Empfang, Nutzung und Weiterleitung von Daten mit rechtswidrigem oder unsittlichem Inhalt.
- Im Falle von Verletzungen von Urheberrechten Dritter.
Besondere Bestimmungen
Umleitziel
Die AP Dialog behält sich jederzeit das Recht vor, das Umleitziel unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu ändern. In diesem Falle wird die AP Dialog dem Kunden das neue Umleitziel rechtzeitig bekanntgeben.
Abtretung von Rechten und Pflichten
Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung der AP Dialog.
Änderungen dieser AGB
Die AP Dialog AG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Konditionen seiner Leistungen jederzeit zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten nach drei Tagen ab Versand als zugestellt und ohne Einspruch als akzeptiert.
Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die übrige Wirksamkeit des Vertrags und dieser AGB.
Die jeweils aktuellen AGB finden Sie unter www.apdialog.com/agb.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine Beilage dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und auf den Vertrag mit dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar ausser es wurde vertraglich anderes vereinbart.
Bei Abschluss von Verträgen mit der AP Dialog AG ist der Gerichtsstand in Baden-Dättwil und bei Verträgen mit der AP Dialog GmbH in Wien.
Die AP Dialog behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.