AGB Digital
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der AP DIALOG AG - Digital
Inhalt
1. Definitionen
„AP Dialog“ bedeutet die AP Dialog AG.
„Kunde“ bedeutet den Vertragspartner, der mit AP Dialog AG einen Vertrag über den Bezug von Leistungen abgeschlossen hat.
„Anbieter“ bedeutet AP Dialog AG.
„Vertrag“ bedeutet die zwischen dem Kunden einerseits und AP Dialog AG andererseits abgeschlossene Vereinbarung. Der Vertrag umfasst das Vertragsdokument, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung für die von AP Dialog AG angebotenen Leistungen, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung sowie allfällige Angebotsunterlagen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertragsdokuments verwendet wurden.
„Leistungen“ bedeutet die von AP Dialog AG gemäss dem Vertrag zu erbringenden Leistungen.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der REVDSG und den anwendbaren nationalen Datenschutzvorschriften, zu verarbeiten.
Soweit die Erbringung der Leistungen nach dem Vertrag voraussetzt, dass der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen der Anbieter als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher als Bestandteil des Vertrags zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
3. Vertragsabschluss – vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung
AP Dialog AG ist berechtigt, nach Unterfertigung des Vertragsdokuments eine Bonitätsprüfung des Kunden einzuholen.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese Bonitätsprüfung von AP Dialog AG als ausreichend beurteilt wird.
Bei nicht ausreichender Bonität des Kunden, sind AP Dialog berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
AP Dialog AG haftet gegenüber dem Kunden nicht für eine Vertragsauflösung aus diesem Grund.
4. Anfragen
Sämtliche Anfragen betreffend den Vertrag sind an das Kundencenter des Anbieters unter info@apdialog.ch zu richten.
5. Leistungen
Welche Leistungen der Anbieter zu erbringen hat und welcher genaue Leistungsinhalt geschuldet ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und allfälligen weiteren Vertragsunterlagen.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Rechte des Anbieters
Mit Abschluss oder Durchführung des Vertrags werden dem Kunden keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte am geistigen Eigentum übertragen.
Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Konzepte und sonstigen Materialien, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erstellt wurden, verbleiben im Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verändern, zu übertragen, auf andere technische Systeme zu übertragen oder für andere Zwecke zu kopieren.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die jeweils auf den Servern verfügbaren Leistungen und Systeme laufend weiterzuentwickeln und anzupassen. Solche Änderungen dürfen die vertraglich vereinbarte Lösung des Kunden nicht längerfristig unzumutbar beeinträchtigen.
6.2 Verbot von Reverse Engineering
Der Kunde ist nicht berechtigt, Reverse Engineering vorzunehmen, die vom Anbieter eingesetzte Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu versuchen den Quellcode daraus abzuleiten oder zu kopieren.
Der Kunde darf nicht Marken, Logos, Urhebervermerke, Lizenzhinweise oder sonstige Kennzeichnungen des Anbieters oder Dritter entfernen.
Nicht gestattet ist insbesondere das Kopieren, Verbreiten, Verkaufen, Vermieten, Lizenzieren, Übertragen oder Abtreten von Teilen der Leistungen des Anbieters. Dies umfasst insbesondere Software, Informationstexte, Softwaredokumentation, Design, Benutzeroberflächen, Templates sowie Fotografien, Grafiken, Audioinhalte, Videos, Funktionalitäten, Dateien und Dokumente die über die Leitungen des Anbieters bereitgestellt werden.
6.3 Nutzungsrecht des Kunden
Der Kunde erhält ausschliesslich ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit den Leistungen entwickelten oder bereitgestellten Inhalten und Rechten, und zwar nur im vertraglich vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Anzahl an Nutzern und nur für die Dauer des Vertrags.
Voraussetzung für dieses Nutzungsrecht ist die vollständige Einhaltung des Vertrags durch den Kunden.
Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich nicht auf Materialien, Inhalte oder Lizenzen, die von Dritten oder Subunternehmern bezogen oder bereitgestellt wurden. Dazu zählen insbesondere Texte, Drucksorten, Animationen, Bildlizenzen, Schriftarten, Musik, Videos oder sonstige Drittinhalte. Für diese gelten ausschliesslich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters bzw. die jeweilige Produktlizenz.
6.4 Ansprüche Dritter
Macht ein Dritter Ansprüche geltend, wonach die Leistung dessen Urheberrechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum verletzt, und beruht dies auf Umständen, für die der Anbieter verantwortlich ist, kann der Anbieter nach eigener Wahl und in Abstimmung mit dem Kunden entweder
a) dem Kunden ein Recht zur weiteren Nutzung verschaffen oder
b) die betroffenen Teile ersetzen oder so ändern, dass die behauptete Rechtsverletzung entfällt.
7. Vertraulichkeit
Informationen über die Parteien und ihre Geschäftstätigkeit, die einer Partei im Zusammenhang mit oder infolge des Vertrags bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei weder Dritten zugänglich gemacht noch zum Nachteil der anderen Partei verwendet werden.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, an deren Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere weil sie allgemein bekannt oder auf anderem Weg allgemein zugänglich sind.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags aufrecht.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine vertraglichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss, vollständig und zeitgerecht zu erfüllen.
Insbesondere hat der Kunde alles Zumutbare dazu beizutragen, dass die Leistungen wie vereinbart und ohne unnötige Verzögerung erbracht werden können.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Freigaben und Rechte rechtzeitig zu beschaffen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.
Vorgegebene Fristen zur Übermittlung von Unterlagen, Materialien oder Freigaben sind vom Kunden einzuhalten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Anspruch des Anbieters auf das vereinbarte Entgelt unberührt.
9. Einsatz von Subunternehmern
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einzusetzen.
Der Anbieter haftet für Leistungen seiner Subunternehmer wie für eigene Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Preise
Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus dem Vertragsdokument und/oder den Angebotsunterlagen.
Zusatzleistungen und deren Vergütung sind gesondert zu vereinbaren.
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer und in CHF. Die Preise können jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Der Anbieter behält sich darüber hinaus das Recht vor, Preise mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich anzupassen. Die Preisänderung gilt ab der nächsten Rechnungsstellung.
Bei einer Erhöhung von mehr als 25 % ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Vertrag binnen 30 Tagen ab Mitteilung der Preisänderung schriftlich zu kündigen.
10.2 Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse jederzeit korrekt, aktuell und empfangsbereit ist.
Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Rechnungs- bzw. Administrationsgebühr zu verrechnen, sofern dies im Angebot oder Vertragsdokument vorgesehen ist.
Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen sowie allfällige Inkassokosten geltend zu machen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
11. Vertragsverletzung durch den Anbieter
11.1 Vertragsverletzung
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Anbieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat, oder auf höhere Gewalt.
11.2 Mitteilung und Mängelrüge
Ist absehbar, dass eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden kann, hat der Anbieter den Kunden innerhalb angemessener Frist darüber zu informieren. Die Mitteilung soll nach Möglichkeit die Ursache, die voraussichtlichen Auswirkungen sowie den zu erwartenden Zeitpunkt der vertragsgemäßen Leistungserbringung enthalten.
Ist der Kunde der Ansicht, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, hat er diese schriftlich und ohne unnötigen Aufschub nach Kenntnis bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt Kenntnis hätte erlangen müssen, zu rügen.
11.3 Verbesserung
Der Anbieter ist berechtigt, eine Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist selbst zu beheben. Die Behebung hat grundsätzlich binnen 60 Tagen ab Zugang der schriftlichen Rüge zu erfolgen, soweit dies nach Art des Mangels möglich und zumutbar ist.
11.4 Preisminderung
Wird die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 60 Tagen behoben, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Preisminderung zu verlangen.
11.5 Schadenersatz
Der Kunde kann Ersatz für den ihm durch eine vom Anbieter zu vertretende Vertragsverletzung verursachten unmittelbaren Vermögensschaden verlangen.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle, Umsatzverluste oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Leistungen sind nicht für den Betrieb, die Wartung oder die Absicherung geschäftskritischer Systeme oder individuell entwickelter Spezialsoftware ausgelegt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für daraus resultierende Schäden haftet der Anbieter nicht.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wenn diese auf Umständen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Folgen auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert oder überwunden werden konnten. Dazu zählen insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen behördlicher Praxis, behördliche Einzelakte oder Anordnungen Dritter, die Einschränkungen hinsichtlich Daten oder Systemen vorsehen.
Die Haftung des Anbieters ist – außer bei Personenschäden sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – der Höhe nach auf 25 % des ursprünglichen Auftragswertes exklusive Umsatzsteuer begrenzt, abzüglich jener Kosten, die unmittelbar an Dritte weitergegeben wurden.
11.6 Rücktritt
Der Kunde ist nur bei wesentlicher Vertragsverletzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Eine Vertragsverletzung, die innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der schriftlichen Rüge behoben wird, gilt nicht als wesentlich.
12. Vertragsverletzung durch den Kunden
Verletzt der Kunde den Vertrag, ist der Anbieter nach schriftlicher Mahnung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis die Vertragsverletzung behoben wurde.
Ein Grund zur Einstellung liegt insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist,
b) der Kunde Webseiten, Inhalte oder Software bereitstellt, die Fehler oder Störungen in den Systemen oder Leistungen des Anbieters verursachen,
c) auf Seiten des Kunden rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden und diese nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist entfernt oder angepasst werden, oder
d) der Kunde Rechte des geistigen Eigentums des Anbieters oder Dritter verletzt.
Eine solche Einstellung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits verrechneter Entgelte.
Der Anbieter ist berechtigt, für die Wiederfreischaltung der Leistungen ein angemessenes Reaktivierungsentgelt zu verlangen; sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt dieses CHF 250,00.
Bei wesentlicher Vertragsverletzung ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gilt jedenfalls als wesentliche Vertragsverletzung.
Der Anbieter kann darüber hinaus Schadenersatz wegen der Vertragsverletzung des Kunden verlangen.
13. Höhere Gewalt
Der Anbieter gilt nicht als vertragsbrüchig, soweit die Vertragserfüllung durch ein aussergewöhnliches und unabwendbares Ereignis verhindert wird, das außerhalb seines Einflussbereichs liegt und dessen Folgen auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Mobilmachung, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Brand, Wasserschäden, Handelsbeschränkungen sowie grossflächige Virus- oder Hackerangriffe.
Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten des Anbieters.
Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils aufzulösen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Entgelte für den noch nicht verbrauchten Leistungszeitraum ab Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt.
14. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit und Kündigungsfrist wird laut der Leistungsbeschreibung von AP Dialog vereinbart.
Im Fall der Insolvenz, eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens, der Einstellung der Zahlungen oder einer vergleichbaren wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
15. Übertragung des Vertrags
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist darüber schriftlich zu informieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
Die Parteien verpflichten sich, allfällige Streitigkeiten zunächst nach Möglichkeit einvernehmlich zu lösen.
Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommt, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Baden vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.